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VGH Bayern, 14.07.2011 - 22 ZB 11.973 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtige Handwerke; Tätigkeit eines Gesellen in einem Kleinbetrieb; Begriff der leitenden Stellung; Begriff des wesentlichen Betriebsteils; erforderliche betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse; leitende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 22.02.2011 - M 16 K 10.4749
- VGH Bayern, 14.07.2011 - 22 ZB 11.973
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Köln, 15.12.2005 - 1 K 2947/05
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2011 - 22 ZB 11.973
Unter diesen Voraussetzungen sind nämlich die für die selbständige Handwerksausübung erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse durch die Berufserfahrung nicht nachgewiesen, so dass die erforderlichen Kenntnisse insofern durch Teilnahme an Lehrgängen oder auf sonstige Weise nachzuweisen sind (§ 7 b Abs. 1 a Satz 2 HwO; vgl. dazu auch VG Köln vom 15.12.2005 Az. 1 K 2947/05).Der Hinweis des Klägers darauf, das Verwaltungsgericht Köln habe einem Kundendienstmonteur die Ausübungsberechtigung nach § 7 b HwO zuerkannt, genügt insofern nicht; das vom Kläger bezeichnete Urteil betrifft zudem einen Werkskundendiensttechniker eines Großbetriebs, der für ein geografisches Gebiet selbständig zuständig war, und somit keinen vergleichbaren Fall (VG Köln vom 15.12.2005 Az. 1 K 2947/05).
- BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2011 - 22 ZB 11.973
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 5. Dezember 2005 Az. 1 BvR 1730/02 die Verfassungsmäßigkeit der diesbezüglichen Neuregelung nicht bezweifelt. - VG Arnsberg, 02.12.2010 - 9 K 3240/09
Notwendiger Umfang eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnisse i.S.d. § 7b Abs. …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2011 - 22 ZB 11.973
Eine nach § 124 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 VwGO "zulassungswürdige" Frage könnte lauten, ob die leitende Stellung i.S. von § 7 b Abs. 1 Nr. 2 HwO zwingend auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Betriebsgrundlagen erfassen muss oder ob es genügt, wenn sie sich auf die fachlich-handwerkliche Seite erstreckt (vgl. zuletzt VG Arnsberg vom 2.12.2010 GewArch 2011, 250/253 m.w.N.).
- VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche …
Eine solche Darlegung wäre aber geboten gewesen (BayVGH, B.v. 14.7.2011 - 22 ZB 11.973 - GewArch 2012, 169; BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997, 3328). - VG Koblenz, 04.08.2020 - 5 K 52/20
Betrieb eines Maurer- und Betonbauerhandwerks nur mit Nachweis …
Der Kläger hätte jedenfalls darlegen müssen, ob, wann und in welchem Umfang er neben dem Betriebsinhaber H... I... gerade auch im Verhältnis zu den beiden anderen Mitarbeitern einen eigenen Aufgabenbereich zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung innegehabt hat (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 22 ZB 11.973 -, juris, Rn. 16). - VG Würzburg, 28.11.2012 - W 6 K 12.523
Ausübungsberechtigung für zulassungspflichtiges Handwerk
Es ist gerade nicht ersichtlich, dass der Kläger in Bezug auf den Zeugen M., der der Geschäftsführer, Meister und der Chef des Betriebes gewesen ist, darüber hinaus einen eigenen betrieblichen Aufgabenbereich mit Leitungsfunktion zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung innegehabt hat (vgl. BayVGH, B.v. 14.07.2011, Az.: 22 ZB 11.973, Gewerbearchiv 2012, S. 169).